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Richtig lüften und heizen

Lüften


„Ich heize und lüfte nicht anders als früher, als ich noch keine Kunststoff-Fenster und noch keine Zentralheizung hatte, und Feuchtigkeit und Schimmelbildung gab es in meiner Wohnung nie! Deshalb kann diese Feuchtigkeit nur von außen kommen!" Diese Feststellung und Behauptung treffen viele Mieter, doch die Tatsachen belegen es anders.

Früher

Fenster

Früher hatten unsere Wohnungen einfache Holzfenster ohne Isolierverglasung, Holzfußböden in den ofenbeheizten Räumen und die Zimmerwände waren mit saugfähigen Tapeten beklebt, die somit Innenfeuchtigkeit aufnahmen und durchließen. Die Einrichtung bestand größtenteils aus Holz und ließ große Wandflächen frei. Gardinen, Polstersachen und Bettzeug sowie Kleidungsstücke bestanden aus Naturfasern, die sich zur Innenfeuchtigkeit der Wohnung (Kondensatabladung) anders verhalten als Kunstfasern. Außerdem war ja fast ständig jemand in der Wohnung, um in der kalten Jahreszeit das Feuer in den Öfen zu schüren.

Wer richtig lüftet, richtig heizt,der hat am Portemonnaie gegeizt,drum gilt: Mit 20 Grad auf Dauer,sind alle Mieter schlauer.

Heute

Lüften

Heute ist alles technisch modern und bequem zu handhaben. Wir wohnen zentralbeheizt in Häusern mit dichten, isolierverglasten Fenstern. Die Fußböden bestehen zum größten Teil aus Kunststoff und die Zimmerwände sind waschfest gestrichen oder mit dauerhaft beschichteten Tapeten versehen, die keine Feuchtigkeit durchlassen. Umfangreiche Schrankelemente verdecken einen Großteil der Wandflächen. Die Oberflächen unserer Möbel sind mit Polyester kratzfest, aber auch wasserfest überzogen. Polstermöbel, Gardinen, Spannteppiche, ja sogar zum Teil das Bettzeug sind heute Textilien, die oft ganz oder teilweise aus Kunstfasern bestehen. In der Regel sind heute beide Ehegatten berufstätig und somit ist die Wohnung während der Dauer der Arbeitszeit nicht bewohnt. Da die Beheizung der Wohnung heute wesentlich teurer ist als früher, wird dann oft tagsüber die Zentralheizung ganz ausgeschaltet.

Haben Sie schon gewusst,

Bett

dass ...ein erwachsener Mensch pro Nacht rund einen halben Liter Feuchtigkeit abgibt? ... die Feuchtigkeitsaufnahme der Luft bei höherer Lufttemperatur steigt. Mit anderen Worten: je höher die Zimmertemperatur, um so höher kann die Luftfeuchtigkeit des Raumes sein. Denken Sie einmal darüber nach,warum Ihr Auto in der kalten Jahreszeit von innen " schwitzt" oder was passiert wenn Sie in einem zu kalten Badezimmer heiß geduscht haben? Die Fliesen und die Fensterscheiben laufen sofort voll an, da sich die befindliche Luftfeuchtigkeit durch die kühlere Temperatur in Kondensat (Verflüssigung von Luftfeuchtigkeit) umwandelt. Kühlere Luft speichert also weniger Feuchtigkeit und gibt sie schneller wieder ab. Deshalb ist auch ein Schlafzimmer, selbst bei bester Bauweise, besonders anfällig für Feuchtigkeit und Schimmelbildung. Hiergegen hilft nur zusätzlich und gründliche Lüftung, wenn die Temperatur relativ niedrig gehalten werden soll.

Stets macht der Mensch, klingt es auch krass, sich, wenn er schläft, ein wenig nass. Dies ist kein Wunder, ist nur schlüssig, zum größten Teil sind Menschen flüssig.

Heizen

Heizen


Heizen...Es ist erwiesen, daß Mieter/Eigentümer, die den ganzen Tag über gleichmäßig ihre Wohnung beheizen, weniger Beheizkosten in der Abrechnung haben, als Mieter/Eigentümer die ständig ihre Heizkörper bei Abwesenheit zudrehen und bei Anwesenheit um so mehr aufdrehen. Zum richtigen Heizen gehört auch das richtige...

Lüften

Lüften Fenster

Lüften ein kurzer Durchzug bei weit geöffneten Fenstern, ohne die Heizkörper bei dieser Lüftung abzudrehen mehrmals am Tag. Das Lüften mit gekipptem Fenster ( Dauerlüften) während der Heizperiode ist nicht gut.

Das Fenster nur auf "Kipp" zu stellen, ist gut und kann den Kopf erhellen, doch besser ist, man lernt's begreifen, beim Lüften soll der Wind durchpfeifen.

Richtig Lüften zu jeder Jahreszeit

Wie lange soll stoßgelüftet werden?

Richtig Lüften

Steuerbonus

Schöner wohnen und Steuern sparen

Der Deutsche Bundestag hat die Regelungen zum Steuerabzug von Handwerkerleistungen verabschiedet.
Der Bundesrat hat zugestimmt. Der Steuerabzug gilt für alle Malerarbeiten im Innenraum und an der Fassade.
Alle Erhaltungs- und Renovierungsarbeiten sind hiervon erfasst. Gerade für das Malerhandwerk, mit einer breit gefächerten Leistungspalette bei Sanierungs- und Renovierungsarbeiten bieten sich damit besondere Chancen unter dem Motto: „Mit Malerarbeiten Steuern sparen“. (Quelle: farbe.de)

Steigern Sie den Wert Ihres selbst genutztes Einfamilienhaus/-wohnung sowie Mietwohnung und verbessern Sie Ihre Wohnqualität. Erhaltungs-, Modernisierungs- oder Renovierungsmaßnahmen wie z.B. 

  • Innenrenovierung Ihrer Wohnräume wie Farbgestaltung & Tapezieren
  • Fassaden- und Fensteranstrich
  • Beseitigung von Graffiti und Schimmelbefall

Aber auch

  • Badsanierungen
  • Schädlingsbefall
  • Fliesen, Parkett und Boden legen
  • Wärmedämmung
  • Trockenbau arbeiten
  • Fensteraustausch
  • Arbeiten an Innen- und Außenwänden,Dächern und Kellern
  • Ebenfalls können Reparaturen an Geräten, Maschinen und sogar Computern angerechnet werden
  • ect.

Voraussetzungen für den Erhalt des Steuerbonus sind:

  • Eine Handwerkerrechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer 
  • Arbeitskosten müssen als separater Betrag auf der Rechnung ausgewiesen sein
  • Materialkosten oder sonstige gelieferte Waren sind nicht zu berücksichtigen
  • Der Rechnungsbetrag muss auf das Konto des Betriebes überwiesen werden

Wie hoch ist der Steuerbonus:

Der Steuerbonus beträgt max. 20% von 6000 Euro der Erhaltungs-/Modernisierungs- oder Renovierungsleistungen, d.h. maximal
1200 Euro. Der Betrag kann max. einmal pro Jahr pro Haushalt in Anspruch genommen werden.

Rechnung vom Handwerker muß richtig ausgestellt sein!

Als serviceorientierter Malerbetrieb machen wir unsere Kunden nicht nur auf diese Steuersparmöglichkeit aufmerksam.
Wir stellen außerdem unsere Rechnungen mit Blick auf das spätere Einreichen beim Finanzamt aus, indem wir eine übersichtliche Trennung vornehmen zwischen steuerlich absetzbaren Leistungen und nicht berücksichtigungsfähigem Material.

Schöner Wohnen und Steuern sparen – mit Ihrem Meisterbetrieb.

*) Lassen Sie sich von Ihrem Steuerberater über die Absetzbaren Arbeiten, Dienstleistungen und die Einreichung bei der Steuererklärung beraten.

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